Fristenrechner
Berechnen Sie alle wichtigen Fristen rund um Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld.
Wichtige Fristen im Überblick
Mutterschutz Beginn
6 Wochen vor ET
Mutterschutz Ende
8 Wochen nach Geburt
Arbeitgeber informieren
7 Wochen vor Elternzeit
Elterngeld-Antrag
Bis 3 Monate rückwirkend
Häufige Fragen zu Fristen
Der Mutterschutz beginnt in der Regel 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. In dieser Zeit dürfen Sie nur mit ausdrücklichem Wunsch arbeiten. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot von 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen).
Sie müssen Ihren Arbeitgeber mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit schriftlich informieren. Für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Ihres Kindes gilt eine Frist von 13 Wochen.
Der Elterngeld-Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden. Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt. Wir empfehlen, den Antrag so früh wie möglich nach der Geburt einzureichen.
Bei einer Frühgeburt (mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin) verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt um die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten. Außerdem gibt es zusätzliche Elterngeld-Monate.
Ja, Sie können die Elternzeit in bis zu 3 Zeitabschnitte aufteilen. Die ersten 24 Monate müssen vor dem 3. Geburtstag genommen werden. Bis zu 24 Monate können mit Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden.
Alle Fristen sicher im Blick?
Unsere Beraterinnen helfen Ihnen, keinen Termin zu verpassen.